Eine Cloud mit deutscher Datentreuhand
Das stimmt: Vor fast genau einem Jahr, am 21. September 2016, haben wir die Microsoft Cloud Deutschland gestartet und Infrastruktur-, Plattform- sowie IoT-Dienste von Microsoft Azure aus deutschen Rechenzentren in Frankfurt/Main und Magdeburg zur Verfügung gestellt. In der Microsoft Cloud Deutschland werden Kundendaten ausschließlich in Deutschland gespeichert. Als Datentreuhänder agiert T-Systems International und kontrolliert den Zugang zu den Kundendaten. Ohne Zustimmung des Datentreuhänders oder des Kunden erhält Microsoft keinen Zugriff. Seitdem sind weitere Dienste hinzugekommen: Im Januar 2017 Office 365 Deutschland, im Juni 2017 Dynamics 365.
Nach Ansicht des hessischen Datenschutzbeauftragten haben wir mit der Microsoft Cloud Deutschland die technischen und organisatorischen Rahmenbedingungen geschaffen, „um eine sichere Datenverarbeitung pädagogischer personenbezogener Daten durch öffentlich-rechtliche Schulen in Hessen zu ermöglichen.“ Eine Übersicht der Anwendungen, die damit in (hessischen) Schulen eingesetzt werden können, findet ihr hier. Weitere detaillierte Informationen zu den aus der deutschen Cloud verfügbaren Lizenz-Plänen gibt es hier.
Die Cloud bringt Schulen und Unternehmen nach vorne
Der Datenschutzbeauftragte hat mit seiner Positionierung nach eigenen Worten dem Umstand Rechnung getragen, dass „insbesondere der Cloud-Nutzung eine immer größere Bedeutung zu(kommt)“. Das begrüßen wir ausdrücklich, denn es stimmt mit dem überein, was wir seit langem beobachten – nicht nur für den Bildungsbereich, sondern für unsere gesamte Wirtschaft. Die Cloud bringt uns nach vorne, sie ist die Basis des technologischen und damit zu einem großen Teil auch des gesellschaftlichen Fortschritts.
Zudem nimmt Michael Ronellenfitsch, der zuvor als Jurist unter anderem an der Universität Tübingen lehrte, nun der Diskussion um die Cloud die Vorbehalte: Seine Einschätzung bestätigt, dass die Microsoft Cloud Deutschland Sicherheitsbedenken zu Daten in der Cloud ausräumt – auch wenn das formal zunächst nur für Hessen gilt.
Ein Beitrag von Ulrike Grewe
Senior Produkt Marketing Managerin Office 365