Für sämtliche Software
Universelle Lizenzbestimmungen
Universelle Lizenzbestimmungen gelten für alle Softwareprodukte, die über die Microsoft-Volumenlizenzierung lizenziert werden (außer wenn dies in den Lizenzmodellbestimmungen und/oder den produktspezifischen Lizenzbestimmungen ausdrücklich angegeben ist).
Begriffsbestimmungen
Begriffe, die in den Produktbestimmungen verwendet, aber nicht im Glossar definiert sind, haben die im Volumenlizenzvertrag des Kunden’ vorgesehene Bedeutung.
Nutzungsrechte des Kunden
Wenn der Kunde seinen Volumenlizenzvertrag einhält, ist er berechtigt, die Software nur wie in den Produktbestimmungen ausdrücklich erlaubt zu verwenden. Der Kunde benötigt eine Lizenz für jedes Produkt und jede gesondert lizenzierte Funktionalität, das bzw. die auf einem Gerät oder von einem Nutzer verwendet wird.
Rechte zur Nutzung anderer und niedrigerer Versionen
Für jede berechtigte Kopie oder Instanz ist der Kunde berechtigt, anstelle der lizenzierten Version eine Kopie oder Instanz einer früheren Version, einer anderen zulässigen Sprachversion oder einer anderen verfügbaren Plattformversion (beispielsweise 32 Bit oder 64 Bit) oder einer zulässigen niedrigeren Edition zu erstellen, zu speichern, zu installieren, auszuführen oder auf diese zuzugreifen. Es gelten nach wie vor die Nutzungsrechte für die lizenzierte Version. Lizenzen für vorherige Versionen und niedrigere Editionen erfüllen nicht die Lizenzanforderungen für ein Produkt.
Drittanbietersoftware
Die Software kann geschützte oder Open Source-Drittanbieterprogramme oder Komponenten enthalten, die unter separaten Bestimmungen lizenziert werden, die dem Kunden während der Installation oder in der der Software beiliegenden Datei „ThirdPartyNotices“ angezeigt werden. Die Software kann auch Open Source-Programme von Dritten enthalten, die Microsoft, nicht der Dritte, unter Lizenzbestimmungen von Microsoft an den Kunden lizenziert.
Vorabversionscode, Updates oder Ergänzungen, Zusätzliche Funktionalität
Microsoft ist berechtigt, Updates oder Ergänzungen zu den Produkten anzubieten. Der Kunde ist berechtigt, die Updates oder Ergänzungen zu den Produkten, den Vorabversionscode, zusätzliche Funktionen und optionale Add-On-Dienste für die Produkte zu nutzen, wobei diese Nutzung ggf. den jeweils beiliegenden spezifischen Bestimmungen unterliegt. Bei manchen Produkten sind automatische Updates erforderlich, wie in den Produktspezifischen Lizenzbestimmungen beschrieben.
Beschränkungen
Dem Kunden ist es untersagt (und der Kunde ist nicht dazu lizenziert), die Produkte zu nutzen, um Dritten kommerzielle Hostingdienste anzubieten, technische Beschränkungen in den Produkten oder in der Produktdokumentation zu umgehen oder die Software zu trennen, um sie in mehreren OSEs unter einer einzigen Lizenz zu nutzen (dies gilt auch dann, wenn sich die OSEs in demselben physischen Hardwaresystem befinden), es sei denn, dies wird von Microsoft ausdrücklich gestattet. Rechte zum Zugriff auf die Software auf einem Gerät geben dem Kunden kein Recht, Patente von Microsoft oder anderes geistiges Eigentum von Microsoft in das Gerät selbst oder in andere Software oder Geräte zu implementieren.
Software Assurance
Möglicherweise erhält der Kunde durch Software Assurance zusätzliche Nutzungsrechte. Diese zusätzlichen Rechte enden bei Ablauf der Software Assurance für die Lizenz, es sei denn, in der Beschreibung der Vergünstigung wird etwas anderes festgelegt.
Outsourcing von Software Management
Auslagerung auf dedizierte Geräte
Kunden sind berechtigt, lizenzierte Kopien der Software auf Servern und anderen Geräten zu installieren und zu nutzen, die unter der laufenden Verwaltung und Kontrolle von Autorisierten Outsourcern stehen, vorausgesetzt, alle diese Server und anderen Geräte sind und bleiben vollständig der Nutzung durch den Kunden vorbehalten.
Flexibler Virtualisierungsvorteil
Kunden mit Abonnementlizenzen bzw. Lizenzen mit aktiver Software Assurance (inkl. CALs) dürfen lizenzierte Kopien der Software auf Geräten verwenden, einschließlich gemeinsam genutzter Server, die unter der täglichen Verwaltung und Kontrolle von Autorisierten Outsourcern stehen.
Auslagerung auf Cloud Solution Provider-Hostern
Kunden mit Abonnementlizenzen bzw. Lizenzen mit aktiver Software Assurance (inkl. CALs) dürfen auf ihre lizenzierten Kopien von Software zugreifen, die von einem Cloud-Lösungsanbieter-Hoster bereitgestellt und auf den Geräten dieses Partners installiert wird.
Sofern nicht ausdrücklich hier oder an anderer Stelle in diesen Produktbestimmungen gestattet, ist der Kunde nicht berechtigt, Software auf Geräten zu nutzen bzw. darauf zuzugreifen, die unter der Verwaltung oder Kontrolle eines Dritten stehen. Ungeachtet des physischen Standorts der Hardware, auf der die Software genutzt wird, trägt der Kunde die Verantwortung für alle Verpflichtungen unter seinem Volumenlizenzvertrag.
Zuweisung und Neuzuweisung von Lizenzen
Bevor der Kunde Software unter einer Lizenz ausführt, ist er verpflichtet, die entsprechende Lizenz einem Gerät oder Nutzer (wie jeweils zutreffend) zuzuweisen. Der Kunde kann eine Lizenz einem anderen Gerät oder Nutzer neu zuweisen, jedoch nicht weniger als 90 Tage seit der letzten Neuzuweisung derselben Lizenz, es sei denn, die Neuzuweisung ist zurückzuführen auf (a) einen dauerhaften Hardwareausfall oder -schaden, (b) die Beendigung des Arbeitsverhältnisses oder Vertrags des Nutzers’ oder (c) die vorübergehende Neuzuweisung von CALs, Clientverwaltungslizenzen und Nutzer- oder Geräte-SLs, um die Abwesenheit eines Nutzers’ oder die Nichtverfügbarkeit eines außer Betrieb befindlichen Geräts abzudecken. Der Kunde muss die Software aus dem bisherigen Gerät oder dem Gerät des bisherigen Nutzers entfernen oder den Zugriff von dem bisherigen Gerät oder dem Gerät des bisherigen Nutzers sperren. Software Assurance und jegliche Lizenz, die in Zusammenhang mit Software Assurance erworben wird, kann nur zusammen mit der zugrunde liegenden Lizenz neu zugewiesen werden. Für die Neuzuweisung von Gerätelizenzen für das Desktop-Betriebssystem Windows gelten zusätzliche Bestimmungen, die im Produkteintrag zu Windows aufgeführt werden.
Technische Maßnahmen
Microsoft ist berechtigt, technische Maßnahmen zu ergreifen, die die Nutzung bestimmter Versionen des Produkts beschränken, und die Einhaltung dieser Bestimmungen wie im Volumenlizenzvertrag des Kunden vorgesehen zu überprüfen. Einige Produkte sind durch technische Maßnahmen geschützt und machen die Aktivierung oder Überprüfung sowie einen Product Key erforderlich, um sie zu installieren oder auf sie zuzugreifen.
Aktivierung und Überprüfung
Der Kunde verwendet den von Microsoft zur Verfügung gestellten zugehörigen Product Key, um das vom Kunden installierte Softwareprodukt zu aktivieren und zu validieren. Das Recht des Kunden zur Verwendung der Software nach der im Softwareprodukt angegebenen Zeit ist beschränkt, es sei denn, sie wird aktiviert. Der Kunde ist nicht mehr für die Verwendung der Software lizenziert, wenn er erfolglos versucht hat, sie zu aktivieren. Jedes Gerät, das nicht durch einen Key Management Service (KMS) aktiviert wurde, muss einen Multiple Activation Key (MAK) oder eine Microsoft Entra ID-basierte Aktivierung nutzen. Dem Kunden ist es untersagt, die Aktivierung oder Überprüfung zu umgehen.
Product Keys
Für die lizenzierte Nutzung der Software ist ein zugewiesener Product Key erforderlich. Bei allen Product Keys handelt es sich um Vertrauliche Informationen von Microsoft. Ungeachtet gegenteiliger Bestimmungen im Volumenlizenzvertrag des Kunden ist es dem Kunden untersagt, Product Keys an Dritter weiterzugeben. Der Kunde ist nicht berechtigt, einen nicht gesicherten Zugriff auf seine Key Management Services KMS-Computer über ein unkontrolliertes Netzwerk bereitzustellen. Im Falle einer unbefugten Nutzung oder Offenlegung von Product Keys oder KMS-Keys kann Microsoft weitere Aktivierungen unterbinden, Product Keys deaktivieren, die Aktivierung oder Überprüfung von Product Keys blockieren und weitere geeignete Maßnahmen ergreifen.
Schriftartkomponenten, Bilder und Ton
Während der Kunde die Software ausführt, ist er berechtigt, auf Symbole, Bilder, Töne und Medien, die in der Software enthalten sind, zuzugreifen und diese zu nutzen, jedoch nur von einem Lizenzierten Gerät aus; er darf die in dieser Software enthaltenen oder mit dieser Software installierten Schriftarten nutzen, um Inhalte anzuzeigen und auszudrucken. Der Kunde darf Schriftarten nur wie in den Einbettungsbeschränkungen in den Schriftarten gestattet in Inhalte einbetten und sie vorübergehend auf einen Drucker oder ein anderes Ausgabegerät herunterladen, um Inhalte zu drucken.
Enthaltene Technologien
Produkte enthalten möglicherweise andere Komponenten von Microsoft-Technologien, die ihren eigenen Lizenzbestimmungen unterliegen; darauf wird jeweils im Abschnitt „Nutzungsrechte“ des jeweiligen Produkteintrags hingewiesen. Falls die Produktspezifischen Lizenzbestimmungen keine Angaben zu separaten Bestimmungen zu diesen Komponenten enthalten, finden sich diese in einem separaten Ordner im Installationsverzeichnis des Produkts oder über das einheitliche Installationsprogramm der Software.
Bing
Für jede Komponente von Software, die von Bing unterstützt wird, wie in der Produktdokumentation angegeben, unterliegt die Nutzung von Bing durch Endnutzer dem Microsoft-Servicevertrag (http://approjects.co.za/?big=servicesagreement/), der Datenschutzerklärung von Microsoft (https://privacy.microsoft.com/privacystatement), den Nutzungsbedingungen für Microsoft Bing Maps und Embedded Maps Service (http://approjects.co.za/?big=maps/bing-maps/product/enduserterms), mit der Ausnahme, dass nicht kommerzielle Nutzungsbeschränkungen nicht für Produkte gelten, die gegen eine Gebühr über die Microsoft-Volumenlizenz erhältlich sind. Der Datenschutznachtrag gilt nicht für Ihre Nutzung von Bing innerhalb von Software.
Vergleichstests
Für die Offenlegung von Ergebnissen von Vergleichstests mit jeglichem Serverprodukt oder Microsoft Desktop Optimization Pack gegenüber Dritten benötigt der Kunde die vorherige schriftliche Genehmigung von Microsoft.
Multiplexing
Hardware oder Software, die ein Kunde nutzt,
- um Verbindungen zu bündeln oder die Anzahl der Betriebssystemumgebungen (OSE’), Geräte oder Nutzer zu reduzieren, die ein Produkt direkt verwaltet;
- um die Anzahl der Geräte oder Nutzer zu reduzieren, die direkt oder indirekt auf ein Produkt zugreifen oder es nutzen;
- oder um auf Daten zuzugreifen, die ein Produkt selbst verarbeitet oder erzeugt;
die Anzahl der Lizenzen jeglicher Art, die ein Kunde benötigt, nicht reduziert.
Verwaltungs- und Supportrechte.
Der Kunde darf ausschließlich zu Administrationszwecken zwei Nutzern ohne CALs den Zugriff auf in zulässigen OSEs ausgeführte Serversoftware gestatten. Dem Kunden ist es außerdem gestattet, den Remotezugriff auf andere Produkte zu erlauben, jedoch ausschließlich zu dem Zweck, technischen Support für Lizenzierte Nutzer oder auf Lizenzierten Geräten zu erbringen.
Vertreibbarer Code
Lesen Sie in den Produkteinträgen für Software nach, die Code und Textdateien enthält, die der Kunde vertreiben darf („Vertreibbarer Code“). Bei dem Code und den Textdateien, die nachstehend aufgeführt sind, handelt es sich ebenfalls um Vertreibbaren Code, der wie unten beschrieben verwendet werden darf. Bei Widersprüchen zwischen den folgenden Bestimmungen und den Bestimmungen für Vertreibbaren Code im Produkteintrag regeln die Bestimmungen im Produkteintrag die Verwendung des Verteilbaren Codes durch den Kunden.
Recht zur Nutzung und zum Vertrieb
Bei dem nachfolgend aufgelisteten Code und den nachfolgend aufgelisteten Textdateien handelt es sich um „vertreibbaren Code“.
- Dateien namens REDIST.TXT: Der Kunde ist berechtigt, die Objektcodeform des in REDIST.TXT- und OTHER-DIST.TXT-Dateien aufgeführten Codes sowie jeglichen als „Silverlight-Bibliotheken“, Silverlight-„Client-Bibliotheken“ und Silverlight-„Serverbibliotheken“ gekennzeichneten Codes zu kopieren und zu vertreiben.
- Mustercode, Vorlagen und Formatvorlagen: Der Kunde ist berechtigt, die Quell- und Objektcodeform des als „Muster“, „Vorlage“, „Simple Styles“ oder „Sketch Styles“ gekennzeichneten Codes zu kopieren, zu verändern und zu vertreiben.
- Vertrieb durch Dritte: Der Kunde ist berechtigt, Distributoren seiner Programme zu erlauben, den Vertreibbaren Code als Teil dieser Programme zu kopieren und zu vertreiben.
- Bildbibliothek: Der Kunde ist berechtigt, die Bilder, Grafiken und Animationen in der Bildbibliothek wie in der Dokumentation der Software beschrieben zu kopieren und zu vertreiben.
Vertriebsbedingungen
Wenn der Kunde Vertreibbaren Code vertreibt. Der Kunde ist verpflichtet:
- den Vertreibbaren Code nur mit seinen Programmen zu vertreiben, wenn diese Programme dem Vertreibbaren Code wesentliche primäre Funktionalität hinzufügen,
- von Distributoren und externen Endbenutzern die Zustimmung zu Geschäftsbedingungen zu verlangen, die einen mindestens gleichwertigen Schutz für den Vertreibbaren Code bieten wie der Volumenlizenzvertrag des Kunden, einschließlich der Produktbestimmungen,
- Microsoft von allen Ansprüchen freizustellen und gegen alle Ansprüche zu verteidigen, einschließlich Anwaltsgebühren, die mit dem Vertrieb oder der Verwendung der Programme des Kunden in Zusammenhang stehen, es sei denn, ein Anspruch basiert ausschließlich auf dem in den Programmen des Kunden enthaltenen Vertreibbaren Code.
Vertriebsbeschränkungen
Der Kunde ist nicht berechtigt:
- Urheberrechts-, Markenrechts- oder Patenthinweise im vertreibbaren Code zu ändern
- die Marken von Microsoft in den Namen der Programme des Kunden oder auf eine Weise zu verwenden, die nahe legt, dass seine Programme von Microsoft stammen oder von Microsoft empfohlen werden,
- Vertreibbaren Code mit oder in bösartigen, täuschenden oder rechtswidrigen Programmen zu vertreiben oder
- den Quellcode von vertreibbarem Code so zu ändern oder zu vertreiben, dass irgendein Teil von ihm einer „ausgeschlossenen Lizenz“ unterliegt. Eine Ausgeschlossene Lizenz ist eine Lizenz, die als Bedingung für eine Verwendung, eine Änderung oder einen Vertrieb erfordert, dass der Code in Quellcodeform offengelegt oder vertrieben wird oder andere das Recht haben, ihn zu ändern.
Software plus Services
Microsoft kann Dienste mit Produkten über Software-Features anbieten, die über das Internet eine Verbindung mit Computersystemen von Microsoft oder von Serviceprovidern herstellen. Microsoft ist berechtigt, die Dienste jederzeit zu ändern oder zu kündigen. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Dienste auf eine Weise zu verwenden, die diese Dienste beschädigen oder ihre Verwendung durch andere beeinträchtigen könnte. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Dienste zu verwenden, um zu versuchen, auf irgendeine Weise nicht autorisierten Zugriff auf Dienste, Daten, Accounts oder Netzwerke zu erlangen.
Verarbeitung personenbezogener Daten; DSGVO
Soweit Microsoft ein Auftragsverarbeiter oder Unterauftragsverarbeiter von personenbezogenen Daten in Verbindung mit einem Softwareprodukt ist, geht Microsoft die im Nachtrag zum Datenschutz genannten Verpflichtungen ein, einschließlich für jegliche Verarbeitung für den Geschäftsbetrieb, die zur Bereitstellung des Softwareprodukts führt. Wenn Microsoft ein Datenverantwortlicher ist, verarbeitet Microsoft die personenbezogenen Daten in Übereinstimmung mit der Produktdokumentation und der Microsoft-Datenschutzerklärung (aka.ms/privacy), und die Bestimmungen des Datenschutznachtrags finden keine Anwendung. Einzelheiten zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten in Verbindung mit Softwareprodukten und den Konfigurationsoptionen des Kunden entnehmen Sie bitte der Produktdokumentation.